Wenn Sie als
Handwerksbetrieb, oder Dienstleister eine Englische
Limited gründen möchten und das von Leuten die
wirklich Ahnung davon haben, sind Sie bei uns genau
richtig.
Wir arbeiten mit dem Markführer und dem ältesten
deutschen Dienstleister in der Branche zusammen.
Limited statt GmbH – die Vorteile auf einen Blick.
In
England sind heute gut 2,1 Millionen Limited
Companies registriert (Stand: 30. September 2004),
bereits rund 20.000 (!) sind nach
Expertenschätzungen ausschließlich in Deutschland
tätig. Die Popularität dieser Rechtsform hat ihren
guten Grund: Die Engländer, traditionell eine
Handelsnation, wissen einfach, wie die
Rahmenbedingungen für gute Geschäfte auszusehen
haben.
Gründung und laufender Betrieb einer Limited sind
unkompliziert und weit einfacher als viele glauben.
Das Rezept der Engländer ist
einfach: Deutlich weniger Verwaltung, deutlich
geringere Steuern.
Gegenüber
der deutschen GmbH hat die Limited eine ganze Reihe
von Vorteilen, allen voran die Möglichkeit der
Haftungsbegrenzung auf 1 englisches Pfund (GBP),
das Fehlen einer gesetzlich verankerten
Durchgriffshaftung und sehr niedrige
Steuersätze (gilt nicht, wenn Ort der
geschäftlichen Oberleitung in Deutschland liegt!) -
sie ist damit ideal für Existenzgründer,
eignet sich aber auch etwa als Vehikel zur
Vermögenssicherung. Die Vorteile der Limited
ohne Niederlassung in Deutschland im Überblick:
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GmbH
|
Limited
|
Gründungsdauer |
Mehrere
Monate |
24 Stunden
|
Gründungskosten |
Mehrere
1.000 EUR |
185 EUR
|
Haftungskapital (Untergrenze)
|
25.000 EUR |
1 GBP (ca. 1,50 EUR) |
Davon
mindestens einzuzahlen |
12.500 EUR
(Voraussetzung: Sacheinlage über den
Differenzbetrag) |
0 GBP
|
Eingangs-Körperschaftssteuer-Satz
|
25 %*
|
0 %* (bis
zu einem Jahresgewinn von 10.000 GBP (ca.
15.000 EUR) |
Körperschaftssteuer-Satz bei einem
Jahresgewinn von 30.000 GBP (ca. 45.000 EUR)
|
25 %*
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9,5 %
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Gewerbesteuer-Satz |
19,7% **
|
0 %
(existiert nicht) |
Vorschriften zur Scheinselbständigkeit
|
ja
|
nein (existieren nicht)
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Gesellschafterliste im Handelsregister
einsehbar |
ja
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erst ab 2.
Jahr (bei Treuhänder-Gründung)
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Pflicht
zur notariellen Beurkundung bei
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-Gründung
|
ja
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nein***
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-Geschäftsführerwechsel
|
ja
|
nein
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-Gesellschafterwechsel
|
ja
|
nein
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-Änderung des Firmennamens
|
ja
|
nein
|
-Änderung des Geschäftszwecks
|
ja
|
nein
|
-Sitzverlegung
|
ja
|
nein
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IHK-Zwangsmitgliedschaft |
ja
|
nein
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Pflicht
zur Anmeldung beim Gewerbeamt
|
ja
|
nein
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Pflicht
zur Doppelten Buchführung
|
ja
|
nein |
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