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   Gründung einer Limited

Die englische Limited in Deutschland
- Das Wichtigste in Kürze -

Wenn Sie als Handwerksbetrieb, oder Dienstleister eine Englische Limited gründen möchten und das von Leuten die wirklich Ahnung davon haben, sind Sie bei uns genau richtig. 
Wir arbeiten mit dem Markführer und dem ältesten deutschen Dienstleister in der Branche zusammen.

Limited statt GmbH – die Vorteile auf einen Blick.

In England sind heute gut 2,1 Millionen Limited Companies registriert (Stand: 30. September 2004), bereits rund 20.000 (!) sind nach Expertenschätzungen ausschließlich in Deutschland tätig. Die Popularität dieser Rechtsform hat ihren guten Grund: Die Engländer, traditionell eine Handelsnation, wissen einfach, wie die Rahmenbedingungen für gute Geschäfte auszusehen haben.

Gründung und laufender Betrieb einer Limited sind unkompliziert und weit einfacher als viele glauben. Das Rezept der Engländer ist einfach: Deutlich weniger Verwaltung, deutlich geringere Steuern.

Gegenüber der deutschen GmbH hat die Limited eine ganze Reihe von Vorteilen, allen voran die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 1 englisches Pfund (GBP), das Fehlen einer gesetzlich verankerten Durchgriffshaftung und sehr niedrige Steuersätze (gilt nicht, wenn Ort der geschäftlichen Oberleitung in Deutschland liegt!) - sie ist damit ideal für Existenzgründer, eignet sich aber auch etwa als Vehikel zur Vermögenssicherung. Die Vorteile der Limited ohne Niederlassung in Deutschland im Überblick:

 

GmbH Limited

Gründungsdauer

Mehrere Monate 24 Stunden
Gründungskosten Mehrere 1.000 EUR 185 EUR
Haftungskapital (Untergrenze) 25.000 EUR 1 GBP (ca. 1,50 EUR)
Davon mindestens einzuzahlen 12.500 EUR (Voraussetzung: Sacheinlage über den Differenzbetrag) 0 GBP
Eingangs-Körperschaftssteuer-Satz 25 %* 0 %* (bis zu einem Jahresgewinn von 10.000 GBP (ca. 15.000 EUR)
Körperschaftssteuer-Satz bei einem Jahresgewinn von 30.000 GBP (ca. 45.000 EUR) 25 %* 9,5 %
Gewerbesteuer-Satz 19,7% ** 0 % (existiert nicht)
Vorschriften zur Scheinselbständigkeit ja nein (existieren nicht)



 

Gesellschafterliste im Handelsregister einsehbar ja erst ab 2. Jahr (bei Treuhänder-Gründung)
Pflicht zur notariellen Beurkundung bei

 

 

   -Gründung

 

ja nein***
   -Geschäftsführerwechsel ja nein
   -Gesellschafterwechsel ja nein
   -Änderung des Firmennamens ja nein
   -Änderung des Geschäftszwecks ja nein
   -Sitzverlegung ja nein
IHK-Zwangsmitgliedschaft ja nein
Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt ja nein
Pflicht zur Doppelten Buchführung ja nein
 

 


 


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